Lösungen finden.
Unsere Rechtsgebiete
Die von unserer überwiegend zivilrechtlich ausgerichteten Kanzlei betreuten Rechtsgebiete
Arbeitsrecht
Zum Beispiel Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag, Abmahnung, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Probezeit, Urlaub, Mutterschutz, Kündigungsschutzklage, ArbeitszeugnisSie haben eine Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses erhalten? Vielfach sind ausgesprochene Kündigungen nicht wirksam. Es wurden Formalitäten nicht gewahrt, ein rechtfertigender Kündigungsgrund besteht nicht, usw. Lassen Sie uns den Sachverhalt prüfen und -falls gewünscht- Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben, um Ihre Rechte wahrzunehmen. Bitte bedenken Sie, dass eine Klage gegen die Kündigung grundsätzlich innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung erhoben werden muss. Sie sind Arbeitgeber und benötigen rechtliche Unterstützung in Arbeitsrechtsfragen oder einem arbeitsgerichtlichen Rechtsstreit? Auch hier sind wir der richtige Ansprechpartner.
Bußgeldsachen
Zum Beispiel Vertretung bei Bußgeldbescheiden wegen Ordnungswidrigkeiten wie z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung, Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes, Lenkzeitüberschreitung etc.Es kann leicht passieren… Einmal nicht aufgepasst und schon ist ein Foto und ein Bußgeldverfahren wegen zu schnellen Fahrens o.ä. in der Welt. Um zu prüfen, ob ein derartiger Vorwurf eventuell unberechtigt ist, kann Akteneinsicht und eine gerichtliche Überprüfung erfolgen. Vielfach sind Messungen angreifbar. Gerade im Hinblick auf die Verhängung eines Fahrverbots können oftmals zu Ihren Gunsten Änderungen des Bescheides erreicht werden. Zu beachten sind in jedem Fall die laufenden Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen.
Erbrecht
Zum Beispiel Feststellung des Erbrechts, Nachlassabwicklung, Erbauseinandersetzung, Pflichtteil, Vermächtnis, Erstellen von rechtssicheren TestamentenWir geben Ihnen ausführlich Auskunft zu allen Themen des Erbrechts. Neben Fragen zur Testamentsgestaltung und Testamentsauslegung beraten wir hinsichtlich der Rechte als (Mit-)Erbe, als Pflichtteilsberechtigter oder im Falle eines Vermächtnisses, damit der letzte Wille des Verstorbenen im rechtlich zulässigen Rahmen erfüllt wird. Nur in seltenen Fällen ist es rechtlich möglich, einen nach dem Gesetz Erbberechtigten das Erbe vollständig zu entziehen. Die Höhe des i.d.R. weiterhin zustehenden Pflichtteils gilt es aufzuklären, damit innerhalb der Frist der Ihnen zustehende Anspruch gegenüber dem Erben geltend gemacht werden kann.
- Inkasso/Forderungseinzug
Familienrecht
Zum Beispiel Trennung und Scheidung und damit in Zusammenhang zu regelnde Angelegenheiten wie Ehegatten- und Kindesunterhalt, Zuweisung der Ehewohnung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Vermögensauseinandersetzung, Umgangs- und Sorgerecht, Hausratsauseinandersetzung, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung, Ehevertrag, Unterhalt für nichteheliche Mutter, Kindesunterhalt, Elternunterhalt, Vaterschaftsanfechtung, VaterschaftsfeststellungDas Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen. Bei Beantwortung Ihrer Fragen z.B. im Bereich des Unterhaltsrechts, der Trennung und Scheidung, Sorge- und Umgangsrecht sowie der jeweiligen rechtlichen Folgen sind wir Ihnen gerne behilflich. So klären wir gemeinsam mit Ihnen, welche Ansprüche bestehen und wie Sie zu Ihrem Recht gelangen. Notfalls setzen wir dieses konsequent bei Gericht durch. Eine einvernehmliche Scheidung wickeln wir professionell so schnell und kostengünstig wie möglich für Sie ab.
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Zum Beispiel Gesellschaftsvertrag, Satzung, Existenzgründung, Firmengründung, Geschäftsführer, GmbH-Gründung, Handelsvertreterrecht, Vertriebsrecht, Unternehmenskauf/ -verkaufHandelsrecht und Gesellschaftsrecht zählen zu den wichtigsten rechtlichen Grundlagen unseres Wirtschaftslebens. Das Sonderrecht für Kaufleute im Handelsgesetzbuch (HGB) ist für viele Geschäfte zu beachten. Das HGB regelt auch die Rechte und Pflichten der Handelsvertreter. Konkurrenzschutz, Wettbewerbsverbote oder Ausgleichsansprüche werfen immer wieder rechtliche Fragestellungen auf, die zu klären sind. Gesellschaften aller Rechtsformen, ob GmbH oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Aktiengesellschaft oder GmbH & Co. KG, müssen zahlreiche Rechtsvorschriften beachten. Von der Gründung über die Rechte der Gesellschafter bis zur Abwicklung ist vieles durch Gesetze und die einschlägige Rechtsprechung vorgegeben. Durch eine sinnvolle Gestaltung des Gesellschaftsvertrages und bei rechtskundiger Begleitung können viele spätere Probleme vermieden werden.
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Zum Beispiel Grundstückskaufvertrag, Grundstücksübertragungsvertrag, Immobilienverkauf, MaklerrechtIm Grundstücks- und Immobilienrecht treten häufig zum Immobilienkaufvertrag oder Grundstückskaufvertrag auf. Wir helfen Ihnen bei der Vorbereitung, Gestaltung und Abwicklung von Immobilienkäufen/-verkäufen. Zudem vertreten wie Sie bei Fragen zur Haftung für Sach- und Rechtsmängel. Im Maklerrecht helfen wir unter anderem bei der Prüfung und Durchsetzung von Provisionsansprüchen.
Mietrecht
Zum Beispiel Prüfen/Erstellen von Miet- und Pachtverträgen, Kündigung von Miet- oder Pachtverhältnissen, Mängelhaftung, Räumungsklage, Zwangsräumung, Schönheitsreparaturen, Renovierung, Stimmrechte und Beschlüsse von Wohnungseigentümern, Nachbarschaftsstreit, Kaution, Mietminderung, WEGIhre Mieter zahlen nicht die vereinbarte Miete, die Kaution, halten sich nicht an die geltende Hausordnung oder ähnliches? Wir können für Sie tätig werden und Ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen. Nötigenfalls wird das Mietverhältnis durch Kündigung beendet und der/die Mieter nach erfolgreich durchgeführten Räumungsverfahren durch den Gerichtsvollzieher aus der Wohnung entfernt. Bei Mängeln der Wohnung ist ein Mieter allerdings berechtigt, die Miete zu kürzen. Es gibt eine Fülle von Rechtsprechung zu Mietminderungen und der geschuldeten Renovierung der Wohnung. Die Prüfung einer Nebenkostenabrechnung bereitet mitunter erhebliche Schwierigkeiten. Nach eingehender Prüfung des Sachverhalts beraten wir Sie hinsichtlich der Ihnen zustehenden Ansprüche.
Wir beantworten Ihre Fragen z. B. in Zusammenhang mit der Hausgeldabrechnung, Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft, etc. Bitte beachten Sie, dass eine Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft durch einen Eigentümer nur innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung möglich ist, nach Ablauf der Frist unter Umständen Schwierigkeiten bestehen, Ihre Rechte durchzusetzen. Auch wenn Zahlungen säumiger Eigentümer ausstehen, sind wir der Gemeinschaft und dem Verwalter gerne behilflich.
- Strafrecht
Verkehrsrecht
Zum Beispiel Schadensregulierung bei Unfällen im Straßenverkehr, insbesondere die Vertretung zur Geltendmachung/Abwendung von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeld bei Sach- und Personenschäden, Vertretung in Verkehrsstrafsachen, z.B. wegen Trunkenheit im Verkehr, Straßenverkehrsgefährdung, Entzug der Fahrerlaubnis, Unfallflucht, FahrverbotAls Unfallbeteiligter ist dem Einzelnen in der Auseinandersetzung mit dem Unfallgegner und insbesondere der professionellen gegnerischen Versicherung nicht klar, welche Ansprüche ihm zustehen. Häufig wird von Unfallopfern in Unkenntnis auf bares Geld verzichtet. Wir helfen Ihnen in der Auseinandersetzung mit Unfallbeteiligten und Versicherungen und verhelfen Ihnen so zu Ihrem Recht. Unsere Erfahrung aus über 100 regulierten Verkehrsunfällen pro Jahr kommt Ihnen dabei zugute. Die Anwaltskosten werden bei unverschuldetem Unfall von der gegnerischen Versicherung getragen.
Vertragsrecht
Zum Beispiel Ansprüche aus Kaufvertrag, Reisevertrag, Versicherungsvertrag, Werkvertrag, Vertrag im Fernabsatz, z. B. Online-Kauf, AGB, GewährleistungsrechteEine Unterschrift unter einer Vereinbarung kann lukrativ oder aber das genaue Gegenteil sein. Die rechtlichen Wirkungen eines beabsichtigten Vertragsverhältnisses sind oftmals nicht gleich einfach zu überschauen, so dass eine fachkundige Prüfung bei jedem Vertrag, der von einigermaßen wichtiger Bedeutung ist, anzuraten ist. Wir helfen teure Fehler zu vermeiden und klare Vereinbarungen zu entwickeln, die Ihnen die benötigte Rechtssicherheit für Ihr Vertragsverhältnis geben. Häufig können sich auch Uneinigkeiten über den vereinbarten Inhalt eines Vertrages ergeben, die der juristischen Auslegung unter Beachtung der gültigen Rechtsprechung bedürfen. Bei der Geltendmachung und Verteidigung von Ansprüchen aus Vertragsverhältnissen stehe wir Ihnen zur Seite.